Seit dem 01.02.2023 gibt es zur Zeit keine Beschränkungen mehr.
Es wird dennoch darum gebeten, Ihr Anliegen nach Möglichkeit zunächst schriftlich oder telefonisch (Sprechzeiten montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs 14.00 bis 15.00 Uhr) zu verfolgen oder vorab einen Termin zu vereinbaren.