Schiedspersonen für Borgholzhausen
Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Weichert, Mario | Osnabrücker Str. 54 33829 Borgholzhausen Tel.-Nr.: 05425 955520 E-Mail: mario.weichert@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Borgholzhausen |
1.Vertretung: Doht, Bastian | Rosenberger Str. 18 33829 Borgholzhausen Tel.-Nr.: 05425 9545410 Mobil: 0171 4846112 E-Mail: bastian.doht@googlemail.com Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Borgholzhausen
Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen
Tel.-Nr.: 05425 807-0 , Telefax: 05425 807-99
E-Mail: borgholzhausen@gt-net.de
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