Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegisterzentrale“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“, „Zentrale Zahlstelle Hamburg“, „Zentrale Zahlstelle München“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler oder dem Landeswappen NRW versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Die Empfängerkonten befinden sich häufig im Ausland. Anstelle einer Privatperson als Zahlungsempfänger kann dort auch „Handelsregister“ angeführt sein. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals (z.B. „handelsregister.biz“) zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.

Derzeit im Umlauf sind gefälschte Handelsregisterrechnungen mit der Adressierung „59061 Hamm“, als Zahlungsempfänger angegeben ist der Name „Volkas“. Ebenso weisen diese Rechnungen keine ausländische sondern eine inländische Bankverbindung auf.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Zahlungsaufforderungen durch falsche Gerichtsvollzieher

Wir warnen ferner vor Anrufen vermeintlicher Gerichtsvollzieher, die am Telefon behaupten, es lägen Vollstreckungstitel gegen Sie vor.

Sie werden sodann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen. Bei den Anrufern handelt es sich vielfach um Betrüger.

Sofern ein ausländisches Konto benannt wird, ist dies ein eindeutiger Hinweis für einen Betrugsversuch. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei und nehmen keinesfalls entsprechende Überweisungen vor!

Es empfiehlt sich zudem, unter Angabe des (angeblichen) Namens des Gerichtsvollziehers dessen Kontaktdaten über die Seite www.gerichtsvollzieher.nrw.de zu ermitteln und ausschließlich über diese Kontakte den unmittelbaren Kontakt zu dem Gerichtsvollzieher zu suchen.