Sprechzeiten:
Die Bediensteten des Amtsgerichts Halle (Westf.) stehen Ihnen grundsätzlich während folgender Sprechzeiten gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.
Eine persönliche Rücksprache in eiligen Angelegenheiten, die nicht schriftlich erledigt werden können, ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Auch Kirchenaustritte und Anträge auf Erteilung eines Erbscheins sind nur mit vorheriger Terminsvereinbarung möglich.
Für den Austritt aus der Kirche nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung.
Öffnungszeiten:
Das Amtsgericht ist Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und von Mittwoch bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.
