Saal 115

Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist.
Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
Die Geschäftsverteilungspläne für die Rechtspfleger und die Serviceeinheiten (Abteilungen) werden vom Direktor des Amtsgerichts aufgestellt.
Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Wortlaut der Geschäftsverteilungspläne während der Sprechzeiten in der hiesigen Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen.

Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan können Sie sich im Pdf-Format ansehen. Es handelt sich um eine abgekürzte Version für das Internet. Zum Betrachten benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie sich im Internet kostenfrei herunterladen können.

Die interne Aufgabenverteilung